Qualitätskontrolle und Zertifizierung - Consejo Regulador DOCa Rioja - Riojawine

Der Kontrollrat, der sich aus Vertretern von Winzern, Kellermeistern und der Verwaltung zusammensetzt, ist damit betraut ist, die Einhaltung der Vorschriften der DOCa zu überwachen, die dazu dienen, die Typizität und Qualität der Rioja-Weine zu schützen.

Die Weine der Rioja werden durch die älteste – 1925 offiziell anerkannte – Herkunftsbezeichnung Spaniens geschützt.

Seit 1991 trägt die DO außerdem die höchste Rangstufe Calificada und war die erste in Spanien, die diese Würdigung erhielt. Diese höchste Stufe legt die Abgrenzung des Produktionsgebiets, die Rebsorten, die kultiviert werden dürfen, die zulässigen Ernte-Höchstmengen, die Methoden für die Weinbereitung und den Ausbau etc. fest.

Von der Produktion bis zur Vermarktung setzt der Kontrollrat ein strenges Überwachungssystem ein, das sich sowohl die Quantität als auch auf die Qualität der Weine schützt. So müssen sich alle Rioja-Weine einer analytischen und organoleptischen Prüfung unterziehen, die entscheidet, ob der betreffende Wein zur Denominación de Origen Calificada gehört. Die Analysen werden in den offiziellen Labors der drei Autonomen Gemeinschaften durchgeführt, und die Blindverkostungen erfolgen durch ein Gremium von Winzern und Önologen.

Weinbau

TSowohl bei der Herstellung als auch bei der Verarbeitung der Rioja-Weine greifen strengere Vorschriften als in anderen Weinbauregionen – stets mit dem Ziel, die Qualität zu optimieren.

Die Aspekte, die den Weinbau betreffen, finden sich im Pflichtenheft der DOCa sowie in Durchführungsvorschriften, die vom Kontrollrat herausgegeben werden, etwa zur Pflanzdichte, die auf mindestens 2.850 und höchstens 10.000 Rebstöcke pro Hektar festgesetzt ist.

Jeder einzelne Weinberg innerhalb der DOCa muss im Register des Kontrollrats mit dem Namen des Eigentümers, der Gemarkung, dem Grundstück, der Fläche, der Rebsorte, dem Jahr der Bepflanzung und der Zahl der Rebstöcke verzeichnet sein.

Die Weinbaumethoden müssen grundsätzlich darauf ausgerichtet sein, die Produktionsqualität zu optimieren. Im Rahmen der Methoden, die eine sachgemäße Kontrolle der Produktion bereits ab dem Weinberg ermöglichen, legt der Kontrollrat deshalb für jede Ernte die jeweils geeigneten Maßnahmen fest, besonders in Bezug auf den Rebschnitt.

Für die Reberziehung und den Rebschnitt sind folgende Systeme zugelassen:

  • Traditionelle Busch- oder Gobelet-Erziehung und ihre Varianten.
  • Doppelte Kordon-Erziehung.
  • Guyot-Erziehung.
  • Einfache oder einseitige Kordon-Erziehung.
  • Doppelte Guyot-Erziehung, ausschließlich für die weißen Rebsorten Chardonnay, Sauvignon Blanc, Verdejo, Maturana Blanca, Tempranillo Blanco und Turruntés.

Für die weißen Rebsorten Chardonnay, Sauvignon Blanc, Verdejo, Maturana Blanca, Tempranillo Blanco und Turruntés liegt die Höchstzahl der Augen pro Rebe bei 16, für Garnacha bei 14 und für alle anderen Rebsorten bei 12.

Auch die zulässige Ertragsmenge pro Hektar ist begrenzt und liegt unter den durchschnittlichen Werten der renommiertesten europäischen Weinregionen.

Für rote Rebsorten beträgt die Höchstmenge 6.500 Kilogramm pro Hektar, für weiße Rebsorten 9.000 Kilogramm pro Hektar. Jeder Weinbergsbesitzer hat eine „Traubenerzeuger-Karte“, die jedes Jahr automatisch mit den Daten aus dem Weinbergsregister sowie mit der jeweiligen Ernte-Höchstmenge aktualisiert wird. Dies dient während der Lese dazu, sämtliche Traubenlieferungen in der Kellerei zu kontrollieren.

Die Nichteinhaltung dieser Vorgaben seitens der Winzer kann dazu führen, dass die betreffende Ernte den Schutz der Herkunftsbezeichnung verliert und nicht als DOCa Rioja vermarktet werden darf.

Lese

Die Qualitäts- und Herkunftsgarantie für Rioja-Weine gilt ab der Lese.

Diese ist einer der Schlüsselmomente, in denen das komplette Überwachungssystem des Kontrollrats zum Einsatz kommt, um die Herkunft und die Qualität der Weine, die in der Rioja produziert werden, zu garantieren.

Während der Lese beaufsichtigt der Inspektionsdienst des Kontrollrats den Transport der Trauben, überwacht die Grenzgebiete der Herkunftsbezeichnung, verifiziert die Traubenqualität und koordiniert die mehr als 200 „Lesehelfer“, die der Rat extra angestellt hat, um das Wiegen jeder Traubenernte auf einer der Waagen in den Kellereien zu kontrollieren.

Um Trauben verarbeiten oder verkaufen zu dürfen, die das Recht auf den Schutz der Denominación de Origen Calificada Rioja haben, müssen die etwa 14.800 Weinbergbesitzer, die es gegenwärtig in der Rioja gibt, eine „Traubenerzeuger-Karte“ haben, in der die Fläche des Weinbergs und die maximale Ertragsmenge eingetragen sind, nämlich 6.500 Kilogramm pro Hektar für rote und 9.000 Kilogramm pro Hektar für weiße Rebsorten.

Das Recht, die DOCa-Bezeichnung für die betreffende Ernte zu verwenden, ist für jeden Winzer darüber hinaus daran geknüpft, dass vorher die zugelassenen Weinbaumethoden eingehalten wurden und dass die geernteten Trauben in Anwesenheit eines Aufsehers des Kontrollrats gewogen wurden, um die tatsächliche Erntemenge in der Region zu garantieren.

In jeder Kellerei, ob von einem Weinbauern, einer Genossenschaft oder einem Handelshaus, wird für jede Traubenladung, die dort angeliefert wird, ein entsprechender Wiegeschein ausgestellt, auf dem die Traubenklasse (weiß oder rot), die Rebsorte und der genaue Herkunftsort vermerkt werden.

Die verarbeitenden Kellereien müssen dem Kontrollrat mit ausreichender Vorlaufzeit mitteilen, an welchem Datum sie mit der Traubenannahme beginnen werden sowie an welchen Orten und zu welchen Zeiten diese stattfinden wird, da alle Trauben in Anwesenheit eines Aufsehers des Kontrollrats gewogen werden müssen.

Wenn die Lese beendet ist, geben die verarbeitenden Kellereien gegenüber dem Kontrollrat eine eidesstattliche Erklärung über die erzeugten Weine ab. Diese wird ergänzt mit einer namentlichen Aufstellung der Traubenlieferanten und der jeweils abgegebenen Menge. Da alle Wiegedaten dem Kontrollrat elektronisch übermittelt werden, stellt dieser den Kellereien eine Liste der Traubenerzeuger zur Verfügung, die diese nur mit ihrer Unterschrift bestätigen müssen.

Erntebeurteilung

Die Beurteilung ist eine Zulassungsprüfung, um zu bestimmen, ob der fertige Wein den Schutz der Herkunftsbezeichnung verdient oder nicht.

Die Erntebeurteilung findet zwischen dem 1. Dezember und dem 31. März statt. Mehr als 4.000 Proben, die alle in der DOCa Rioja erzeugten Weine repräsentieren, werden von den Inspektoren des Kontrollrats aus denselben Tanks entnommen, in denen sie vergoren wurden.

Danach werden sie in einem der drei offiziellen DOCa-Labore (den Önologischen Stationen in Haro, Languardia und Olite) analysiert, um zu überprüfen, ob ihre Inhaltsstoffe den Anforderungen des Rioja-Pflichtenhefts entsprechen.

Der Prüfungsausschuss des Kontrollrats nehmen die organoleptische Prüfung der Proben vor, indem sie die Typizität, die Farbe, die Reinheit, den Geruch, den Geschmack und die Qualität des Weins bewerten. Dies ist die entscheidende Phase des Beurteilungsprozesses, denn die Verkostung ist das beste Instrument, um die Qualität des Weins sowie seine differenzierte und unverwechselbar als Rioja erkennbare Persönlichkeit zu überprüfen. Die Verkostung vollzieht sich individuell und ohne vorherige Kommentare, um eine gegenseitige Beeinflussung der Prüfer zu verhindern.

Die Beurteilungskomitees, denen rund 140 Experten angehören, arbeiten unter der Aufsicht eines Inspektors des Kontrollrats und bestehen jeweils aus fünf Verkostern aus drei Sektoren: Weinbauern, Kellermeistern sowie unabhängigen Spezialisten. Sie bewerten völlig unabhängig und nach strikt professionellen Kriterien den Wein und seine Eignung, die Denominación de Origen Calificada Rioja zu tragen.

Weingutskontrolle

Die Kellereien, die Rioja-Weine herstellen und vermarkten, müssen beim Kontrollrat registriert sein.

Darüber hinaus müssen sie eine Reihe von Anforderungen erfüllen. So müssen sie etwa innerhalb des Gebiets der Herkunftsbezeichnung ansässig sein und durch eine öffentliche Straße von jedem Ort getrennt sein, an dem nicht geschützte Weine produziert werden, denn sie sind ausschließlich der Produktion von Weinen der DOCa Rioja vorbehalten. Ferner muss die Ausstattung für die Weinbereitung, den Ausbau und die Abfüllung geeignet sein.

Die Kellereien werden in vier unterschiedliche Kategorien eingeteilt: Weinerzeuger, Genossenschaften, Weinlagerer und Weinausbauer.

Eine Wein ausbauende Kellerei muss über mindestens 50 Barriques (225-Liter-Eichenholzfässer) und 22.500 Liter Weinbestand verfügen. Die Kontrolle der Reifezeit, von der das Nutzungsrecht des einen oder anderen Rückenetiketts abhängt, vollzieht sich mit Hilfe von Formblättern, in denen alle Bewegungen jedes Weins einer Ernte im Keller bis zum Verkauf festgehalten werden (Tank, Fass, Flasche, Etikettierung…). Diese Formblätter muss jede Kellerei monatlich beim Kontrollrat zur elektronischen Verarbeitung einreichen.

Der Technische Dienst des Kontrollrats führt regelmäßige Inspektionen durch, um die Bestände an Weintypen sowie die Mengen an Fässern, Flaschen, Rückenetiketten etc. zu ermitteln und so die Angaben der Kellereien zu verifizieren.

Kontrolliert werden auch die Bewegungen von Weinen zwischen verschiedenen Kellereien (hauptsächlich Verkäufe von Erzeugern und Genossenschaften an Ausbauer), die eine entsprechende Erlaubnis benötigen. Darüber hinaus werden Proben fertiger Weine sowohl in der Kellerei als auch an Verkaufsstellen im In- und Ausland genommen, um sie analytisch und sensorisch zu prüfen.

Alle Etiketten, die die Kellereien für die Vermarktung verwenden, müssen vorher dem Kontrollrat vorgelegt werden, der auch Herkunftszertifikate für den Export in Drittländer ausstellt – auch wenn dies nicht verpflichtend ist, da jede Flasche bereits eine eigene Herkunftsgarantie trägt.

Garantiesiegel

Der Rioja-Kontrollrat hat ein Sicherheitssystem eingeführt, das in seiner Art das erste in der Weinwelt ist. Es soll die Echtheit der Rückenetiketten und Banderolen der Rioja-Weine garantieren.

Dabei handelt es sich um ein optisch flexibles Element („Rioja-Vertrauenssiegel“), das aus einem kleinen (7×22 mm großen), metallisch aussehenden Streifen besteht, auf dem Teile des Logos und des Worts „Rioja“ abgebildet sind. Dank des starken Glanzes und der Schärfe sowie der optischen Effekte kann der Konsument auch bei schwachen Lichtverhältnissen dieses Design als exklusiv für Rioja identifizieren und so selbst die Echtheit des Siegels überprüfen.

Dieses System, das sich bereits bei den wichtigsten europäischen Banknoten bewährt hat, wurde vom weltweit führenden Unternehmen für Sicherheitskonzepte entwickelt und sorgt dafür, dass die Rückenetiketten und Banderolen der Rioja-Weine fälschungssicher sind.

Nachdem die Rioja als Vorreiter bereits 1926 das erste Siegel für garantierte Herkunft und 1974 die ersten Rückenetiketten für spezifische Ausbaustufen eingeführt hatte, reiht sich diese „Echtheitsgarantie“, die die Rioja ihren Kunden in aller Welt seit 2000 gibt, ein in die traditionellen Garantien von Qualität, Herkunft, Jahrgang und Reifungsstufe, die auf jedem Rückenetikett angegeben werden.

Marktkontrolle

Rioja ist wohl weltweit eine der Herkunftsbezeichnungen, die heute den Konsumenten die umfassendsten Garantien in Bezug auf Herkunft, Jahrgang, Reifungsstufe und Qualität jeder Flasche bieten, die einen der vier Typen von Rückenetiketten oder Banderolen trägt, die vom Kontrollrat ausgegeben werden (generisch, Crianza, Reserva und Gran Reserva).

Um dieses Ziel höchster Sicherheit zu erreichen, wie es dem Status einer spanischen Denominación de Origen Calificada gebührt, gelten nicht nur strenge Kontrollvorschriften für den Weinanbau und die Weinbereitung, sondern die Kontrolle erstreckt sich auch auf die Vermarktung.

Grundsätzlich betreffen die Kontrollsysteme der Herkunftsbezeichnungen die Winzer und Kellereien innerhalb des geschützten Gebiets, ohne dass es regelmäßige Kontrollen im Markt außerhalb der Gebietsgrenzen mit Blick auf mögliche widerrechtliche Handlungen externer Vermittler gäbe. Eine der ausschließlich auf Rioja bezogenen Kontrollmaßnahmen, die die generelle strikte Überwachung ergänzen, besteht genau darin, dass monatlich Proben von Rioja-Weinen an den Verkaufsstellen genommen werden, sowohl im spanischen Markt als auch im Ausland. Die Proben werden vom Technischen Dienst des Kontrollrats überprüft, sowohl hinsichtlich der Produktmerkmale als auch hinsichtlich der Etikettierung und der Echtheit der Garantiesiegel.

Derzeit erlauben die neuesten Technologien dem Kontrollrat, die Echtheit der “Garantie-Rückenetiketten“ zu überprüfen, indem darin Sicherheitselemente wie das erwähnte „Rioja-Vertrauenssiegell“ eingearbeitet werden, so dass die Vorbeugung und Aufdeckung jeder illegalen Nutzung der Marke „Rioja“ vereinfacht wird und solche Praktiken sehr unwahrscheinlich werden.

Durch die systematische Verfolgung des Weins bis zu seinem Endmarkt, die in unserem Land einzigartig ist, erhält die DOCa Rioja ihre traditionelle Vorreiterposition darin aufrecht, den Konsumenten das kompletteste Sicherungssystem für Qualität, Herkunft und Reifung ihrer geschützten Weine zu bieten.